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Vorläufiger Hebesatz für Hausbesitzer beschlossen Finanzen. Die Stadtverordneten haben die Hebesätze für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 verabschiedet, Doch allzu lange werden diese wohl nicht Bestand haben/ Thomas Gutke

Materialtyp: Aufsatz2024Schlagwörter: In: Märkische Oderzeitung 35. Jahrgang (2024) Nr. 287 vom 09.12.2024, S. 13 mit Foto
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